Versichern Sie Ihr Auto
Um Ihren PKW zu versichern gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung, die KFZ-Teilkasko und KFZ-Vollkasko.
Die KFZ Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss eine Versicherungssumme von mindestens 7 Mio. Euroaufweisen. Sie übernimmt Schäden an Sachen (1,2 Mio. Euro) und Personen (5,8 Mio.), die Sie mit Ihrem Auto verursachen.
Jedes in Österreich zugelassene KFZ (auch Anhänger) muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Innerhalb der EU wird als Nachweis das KFZ-Kennzeichen anerkannt. Bei Fahrten außerhalb der EU müssen Sie als Nachweis die Grüne KarteIhres Versicherers mitführen.
Besonderes Merkmal bei der KFZ-Haftpflichtversicherung ist das Bonus/Malus-System. Wenn Sie das erste Mal ein Auto auf Ihren Namen anmelden werden Sie vom Versicherer in der Malus Stufe 9 eingestuft, dies entspricht 100 Prozent der Versicherungsprämie.
Für jedes Jahr in dem Sie keinen KFZ-Haftpflichtschaden einreichen werden Sie um eine Stufe herabgesetzt. In Bonus Stufe 00/01 zahlen Sie um 50 Prozent weniger von der Basisprämie. Für jeden Haftpflichtschaden werden Sie drei Stufen nach oben gestuft, bis Sie maximal Malus Stufe 16/17 erreichen und 200 Prozent (und mehr) der ursprünglichen Versicherungsprämie zahlen müssen.

Bei Schadenshäufigkeit ist es dem Versicherungsunternehmen möglich, die KFZ-Haftpflichtversicherung zu kündigen bzw. einen etwaigen Neuabschluss zu verweigern, da kein Versicherer verpflichtet ist jeden Antragsteller anzunehmen.
Bei einer hohen Malus Stufe oder wenn der Versicherungsnehmer in eine Risikogruppe eingestuft wird, kann es sein, dass der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung abgelehnt wird. Da dies jedoch eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung ist kommt es nach dreimaliger schriftlicher Ablehnung zur Zwangszuweisung eines Versicherers durch den VVO (Versicherungsverband Österreich).
Daher sollten Sie, bevor Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung kündigen, die schriftliche Zusage des neuen Versicherers haben.
Die Kündigung der Versicherung durch Sie ist zum Ablauf des Vertrages (Frist beachten), bei Erhöhung der Prämie und bei Wegfall des Risikos möglich. Das heißt, bei Abmeldung des Fahrzeuges schicken Sie die Abmeldebestätigung der Zulassungsstelle an Ihren Versicherer. Die Versicherung wird mit dem Tag der Abmeldung abgerechnet und eine etwaige voraus bezahlte Prämie an Sie zurückgezahlt.
Die Prämienhöhe richtet sich grundsätzlich nach der Motorleistung des versicherten PKWs. Genauso berücksichtigt werden neben Ihrer Bonus/Malus-Stufe aber auch ein vereinbarter Selbstbehalt, der sich günstig auf die Prämie auswirkt. Sie müssen sich aber bewusst sein, dass Sie dann nicht nur den Schaden am eigenen Fahrzeug bezahlen müssen sondern auch den Selbstbehalt der Haftpflichtversicherung, welche den Schaden Dritter deckt.
Manche Versicherungsunternehmen bieten auch einen Freischadenbonus an. Das bedeutet, dass beim ersten Schadensfall aus derKFZ-Haftpflichtversicherung keine Verschlechterung im Malus erfolgt bzw. die Prämie nicht erhöht wird.
In die KFZ-Haftpflichtprämie ist die motorbezogene Versicherungssteuer integriert, welche vom Versicherer eingehoben werden muss und an den Staat abgeführt wird.
Die KFZ-Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, welche durch den Versicherungsnehmer verursacht werden oder für die kein Verursacher ermittelt werden kann bzw. die in böswilliger Absicht fremder Personen entstehen. Nicht gedeckt sind Betriebsschäden (z.B. lockere Schneekette beschädigt Kotflügel; defekte Anhängerkupplung bricht während der Fahrt).
Die KFZ-Kaskoversicherung ist eine freiwillige Ergänzung zur KFZ-Haftpflichtversicherung.
Die Prämienhöhe ist in erster Linie vom Fahrzeugwert und dem Leistungsumfang abhängig.
Eine KFZ-Teilkaskoversicherung deckt Schäden auf Grund von Diebstahl, Brand, Wildunfällen, Lawinen, Überschwemmungen, Hagel, Schneedruck und Sturm (Wind mit mehr als 60 km/h) ab.
Die KFZ-Teilkaskoversicherung kann aber um einzelne Bausteine erweitert werden, sodass auch ein Schaden durch Vandalismus abgedeckt werden kann.
Bei der KFZ-Vollkasko sind zusätzlich Schäden gedeckt, die bei einem Unfall unabhängig vom Verschulden oder durch böse Absicht fremder Personen verursacht werden.
Der richtige Deckungsumfang ist sehr vom Fahrzeugwert und Ihrer Einstellung zum PKW abhängig. Bei einem Neuwagen ist eine Vollkaskoversicherung sicherlich zu empfehlen. Aber wenn Sie einen alten Gebrauchten fahren und Sie nicht bei einem (weiteren) Kratzer im Lack in eine Krise stürzen ist eine Teilkaskoversicherung wahrscheinlich ausreichend.
Berücksichtigt muss beim Abschluss einer KFZ-Kaskoversicherung auch werden, dass in den Verträgen durchwegs ein Selbstbehaltim Schadensfall vom Versicherungsnehmer verlangt wird, welcher schnell einmal ein paar hundert Euro ausmachen kann (aber: je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Prämie).

