Versicherungen - Ebike

Versichern Sie Ihr E-Bike …

Beim E-Bike unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Fahrrad und Motorfahrrad.

Ein Fahrrad mit Elektroantrieb dessen Motorleistung über 600 Watt liegt oder die Bauartgeschwindigkeit mehr als 25 km/h beträgt, gilt als KFZ und es besteht Versicherungspflicht. Somit ist eine Anmeldung beFahrzeugversicherung E-Bikei der Zulassungsstelle vorgeschrieben und erhält das E-Bike ein Kennzeichen („rotes Nummerntaferl“).

Für ein solches E-Bike müssen Sie also eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen und sind Schäden die Sie an fremden Sachen oder Personen verursachen gedeckt. Für Eigenschäden, wie z.B. Diebstahl, empfiehlt sich eine Kaskoversicherung.

Wichtig ist auch zu beachten ist, wenn das E-Bike als KFZ gilt, dass das Befahren von Radfahranlagen (Radwege, Mehrzweckstreifen…) und von Verkehrsflächen für die eine Ausnahme für Fahrräder gilt, nicht mehr gestattet ist. Weiters besteht Helmpflicht! Auch wenn Sie den Elektroantrieb nicht nutzen, gilt Ihr E-Bike als Kraftfahrzeug.