Versichern Sie Ihr Fahrrad …

Bei der Fahrradversicherung wird unterschieden zwischen Diebstahlversicherung und Haftpflichtversicherung, die freiwillig eingedeckt werden können.

Aber Achtung: Ein Fahrrad mit Elektroantrieb (E-Bike) dessen Motorleistung über 600 Watt liegt oder eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h erreicht, gilt als KFZ und es besteht Versicherungspflicht. Das heisst tatsächlich, ein Motorfahrrad muss als Motorfahrrad zugelassen

Fahrzeugversicherung Fahrrad

und mit Kennzeichen versehen werden.

Einerseits ist der Schaden bei (Einbruch-)Diebstahl, Raub und unbefugter Benutzung versichert. Andererseits deckt die Haftpflichtversicherung Schäden die Sie als Radfahrer an fremden Sachen oder Personen verursachen.

Seien Sie sich bewusst, dass Versicherungen durchwegs nur den Zeitwert ersetzen. Nur im ersten Jahr nach dem Kauf erhalten Sie 100 Prozent, danach erfolgt jährlich ein Abschlag von 10 Prozent auf den Kaufpreis. Das heisst es empfiehlt sich immer, eine Neuwertversicherung abzuschließen.

Bis zu einem gewissen Umfang kann Ihr Fahrrad in einer etwaigen Haushaltsversicherung versichert sein. Prüfen Sie vorhandene Verträge um eine Doppelversicherung zu vermeiden bzw. um sicher gehen zu können, dass der Versicherungsschutz für Ihren Drahtesel auch überall gegeben ist – und nicht nur bei Entwendung aus Ihrem Kellerabteil.