Versicherungen für Haushalte …
Die Haushaltsversicherung deckt Schäden aller beweglichen Gegenstände in den eigenen vier Wänden.
Dabei inkludiert ist eine Privathaftpflichtversicherung.
Da bei der Haushaltsversicherung das Inventar (Möbel, Te
ppich, Vorhänge, Elektrogeräte…) versichert ist, richtet sich die Versicherungssumme und somit die Prämienhöhe nach dem Wert der Ausstattung.
Der Einfachheit halber kann der Wert der Einrichtung in drei Bereiche – z.B. einfach, wohnlich, exklusiv – eingeteilt werden. Für jedes Ausstattungsniveau wird ein Pauschalbetrag je qm (Vergleichswertverfahren) angenommen. Dieser wird mit der Wohnfläche multipliziert und ergibt somit die Versicherungssumme. Daher, bewerten Sie den Gesamtwert der vorhandenen Ausstattung und überprüfen Sie bei langfristigen Verträgen regelmäßig die Versicherungssumme um eine Unter- oder Überversicherung zu vermeiden. Für einen genauen Versicherungswert ist jedoch ein Gutachten eines Sachverständigen notwendig.
Aber Achtung:
Bei einer Pauschalierung der Versicherungssumme kann es leicht zu einer Unterversicherung kommen. Das bedeutet, der Wert Ihrer Einrichtung ist höher als die Versicherungssumme. Im Schadensfall erhalten Sie daher nur eine anteilige Entschädigung.
Die Haushaltsversicherung gilt aber nicht nur in Ihrer Wohnung, sondern auch in Räumen oder auf Grundstücksflächen die der Wohnung direkt zugeordnet sind (Garten, Kellerabteil…) oder die den Hausbewohnern zur allgemeinen Benützung bereitstehen (Waschküche, Dachboden, Fahrradabstellplatz…).
Folgende Risiken sind durch die Haushaltsversicherung gedeckt:
- – Feuer
- – Leitungswasser
- – Sturmschaden
- – Einbruch/Diebstahl
- – Glasbruch
- – Privathaftpflicht
Ein wesentlicher Punkt um in den Genuss einer Schadensübernahme durch den Versicherer zu kommen, sind die Obliegenheiten, also die Pflichten die Sie als Versicherter haben, einzuhalten.
Darunter zählt zum Beispiel, dass Sie die Fenster schließen und die Türe versperren wenn Sie aus dem Haus gehen. Auch dürfen Sie nicht die Waschmaschine in Betrieb lassen während Sie die Wohnung verlassen um Einkäufe zu erledigen. Sollte in dieser Zeit Wasser auslaufen und die Wohnung überschwemmen ist der Versicherer nicht verpflichtet den Schaden zu übernehmen, da er sich auf grobe Fahrlässigkeit des Versicherten berufen wird.
Meist in eine Haushaltsversicherung auch eine private Haftpflichtversicherung inkludiert.
Diese deckt Schadenersatzansprüche die gegen Sie als Privatperson geltend gemacht werden.
Nicht versichert sind Schäden die Sie selbst erleiden oder vorsätzlich herbeiführen. Auch Schäden die Sie aus dem Gebrauch eines KFZ verursachen sind nicht gedeckt (KFZ-Haftpflichtversicherung).
Achten Sie darauf, dass die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen mitversichert sind.
Im Falle, dass eine Schadenersatzforderung an Sie gestellt wird, informieren Sie sofort Ihren Versicherungsvermittler oder die zuständigen Stellen beim Versicherer, damit diese den Fall prüfen und möglicherweise rechtliche Schritte für Sie einleiten können.

