Reiseunfallversicherung für einen sicheren Urlaub …
Wenn Sie die Reise angetreten haben warten Risiken, die Sie durch eine Reiseunfallversicherung abdecken sollten.
Wenn Sie am Urlaubsort in einen Verkehrsunfall verwickelt werden kann es sein, dass Sie auf den Arzt-/Krankenhauskosten sitzen bleiben wenn dies z.B. in einem Land passiert in der es keine gesetzliche KFZ-Haftpflichtversicherung gibt (z.B. in weiten Teilen der USA). Die Behandlungskosten vom Unfallverursacher einzuklagen wird Ihnen durch eine Reiseunfallversicherung erspart. Bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland sind mitunter ein paar tausend Euro zu zahlen. Vor allem in Übersee sind Behandlungskosten sehr hoch und sollte sogar ein Krankentransport nach Hause notwendig sein, kann die finanzielle Belastungsgrenze schnell erreicht sein.
Eine Reiseunfallversicherung bietet Ihnen Schutz.
Die Reiseunfallversicherung können Sie für den Zeitraum der Reise abschließen. Wenn Sie mehrmals im Jahr unterwegs sind wird eine ganzjährige private Unfallversicherung überlegenswert sein. Da diese Versicherung weltweit gültig ist, sind Sie in Ihrer gesamten Freizeit gegen Unfall versichert, egal wo Sie diese verbringen.
Die Prämie berechnet sich nach dem kalkulierten Risiko und der Versicherungssumme. Wenn mit zunehmendem Lebensalter eine geringere Versicherungssumme ausreichend ist, kann dadurch die Versicherungsprämie günstiger werden.
Wichtige Risikomerkmale sind die Berufsgruppe und, in immer stärkerer Form, die sportlichen Aktivitäten des Versicherten.
Daher ist es eine Pflicht des Versicherungsnehmers (Obliegenheit) den Versicherer über Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung, sowie über gefährliche Freizeitaktivitäten zu informieren.
Aber auch für die Versicherungsleistung kann es eine Rolle spielen, welchen Beruf Sie ausüben. Für besondere Berufsgruppen (z.B. Musiker, Ärzte) können Sonderregelgungen der Gliedertaxe vereinbart werden. Eine Übersicht der Invaliditätsgrade finden Sie HIER.
Sind durch einen Unfall mehrere Körperteile oder Organe betroffen, so werden die Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Die Leistung ist jedoch mit 100% der Versicherungssumme begrenzt. Je nach Progressionsstufe Ihrer Versicherung kann aber ein Vielfaches der Versicherungssumme zur Leistung fällig werden.

